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Reise- und
Zahlungsbedingungen
Belegung der vermieteten
Wohneinheit
Die Wohneinheit darf von einer größeren Anzahl Personen, als der
bei der Buchung angegebenen, ohne Sondervereinbarung, nicht
bewohnt werden. Eventuelle Abweichungen müssen von EURO TREND
genehmigt werden.
Ankunft und Abreise
Die Anreise muss am Anreisetag zwischen der angegebenen
Anreisezeit stattfinden. Falls die Anreise zu einer späteren
Uhrzeit stattfindet, muss der Gast dieses selbst im eigenen
Interesse rechtzeitig vor Anreise mit EURO TREND abstimmen.
Die Abreise muss am Abreisetag spätestens bis zur angegebenen
Abreisezeit erfolgen.
Inventar
Der Vertrag umfasst den Aufenthalt in der vereinbarten
Wohneinheit mit Möbeln gemäß ausgehändigter Liste. EURO TREND
ist für eventuelle Mängel und Defekte an Inventar und
Einrichtungen nicht verantwortlich. Es obliegt dem Gast selbst,
die Verwaltung vor Ort auf Mängel und Defekte beim Einzug
aufmerksam zu machen. Während des Aufenthaltes ist der Gast für
das Inventar verantwortlich. Vor Abreise müssen eventuelle
Beschädigungen direkt bei der Verwaltung am Ort abgerechnet
werden.
Zahlung
Innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Buchungsbestätigung /
Rechnung ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises
zu leisten. Die Restzahlung muss
rechtzeitig, spätestens 30 Tage vor dem Reiseantritt, bei EURO
TREND eingehen, damit der Gast rechtzeitig über die
Reisedokumente verfügen kann. Bei späteren Zahlungen, wie
Zahlungen erst am Ort der Leistung, kann der Hotelgutschein (Voucher)
und Einzelheiten erst bei Ankunft und Bezahlung ausgehändigt
werden.
Rücktritt durch den Reisegast
EURO TREND hat für den Fall, dass der Kunde vom Reisevertrag
zurücktritt oder die Reise oder den Aufenthalt nicht antritt,
pauschalierten Anspruch auf Rücktrittsgebühren, die je
Wohneinheit oder Person in Prozent vom vereinbarten Gesamtpreis
betragen:
a. bei Ferienhäusern und -wohnungen (je
Wohneinheit)
- bis zum 45. Tag vor dem vereinbarten Aufenthaltsbeginn
20 % (mindestens € 25,00).
- vom 44. Tag bis zum 35. Tag vor dem vereinbarten Aufenthaltsbeginn
50 %.
- ab dem 34. Tag vor dem vereinbarten Aufenthaltsbeginn oder
der Nichtinanspruchnahme 80 %
b. bei zusätzlicher Inanspruchnahme eines
Hotelservices (Zimmerservice, Frühstück etc.)
- bis zum 30. Tag vor dem vereinbarten Aufenthaltsbeginn 8
% (mindestens € 15,00)
- bis zum 22. Tag vor dem vereinbarten Aufenthaltsbeginn
15 %
- bis zum 15. Tag vor dem vereinbarten Aufenthaltsbeginn
25 %
- bis zum 7. Tag vor dem vereinbarten Aufenthaltsbeginn 40
%
- ab dem 6. Tag vor dem vereinbarten Aufenthaltsbeginn oder
der Nichtinanspruchnahme 50 %
Der Kunde hat von Gesetzes wegen die Möglichkeit, den Nachweis
zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in
geringerer Höhe entstanden ist.
EURO TREND weist die Gäste ausdrücklich auf die Zweckmäßigkeit
hin, eine Reise- Rücktrittsversicherung hinsichtlich dieses
Risikos auf eigene Kosten gesondert abzuschließen.
Haftung von EURO TREND
EURO TREND ist nur Agentur und Vermittler für den Vermieter und
übernimmt für eventuelle Veränderungen keine Verantwortung. EURO
TREND übernimmt für Schäden an Personen oder Eigentum oder
andere Unregelmäßigkeiten, die während des Mietverhältnisses
entstehen sollten, keine Verantwortung. Im Falle eines Krieges,
Streiks oder ähnlicher zwingender Umstände kann EURO TREND den
Vertrag fristlos kündigen.
Reklamationen
Eventuelle Beanstandungen, die (vgl. Abs. 3) nicht mit der
Verwaltung vor Ort geregelt werden können, müssen unverzüglich
an EURO TREND gerichtet werden. Um eine möglichst korrekte
Bearbeitung zu sichern, müssen Ansprüche spätestens einen Monat
nach der vereinbarten oder tatsächlichen Abreise an EURO TREND
gerichtet werden.
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